Rechtsschutzversicherung - Die Trilogie (Teil 1 - 3)
Must knows, Klassiker und Aktuelles für die Praxis
E-Learning
Veranstaltungsteilnahme direkt über die IDD-Akademie
Teilnahme buchen
Veranstaltungsteilnahme über meine-weiterbildung.at
Teilnahme buchen
IDD Stunden
5,5h
Modul
Modul 2, Fach- und Spartenkompetenz
Kosten
€ 199,- (inkl. 20% USt) - Sonderpreis für alle 3 E-Learnings
Referenten
Weitere Infos
Die Rechtsschutzversicherung ist eine äußerst komplexe Versicherungssparte: Rechtsschutz hat bekanntlich mit „Recht“ zu tun … und das Recht als solches ist bereits komplex genug. Dazu kommt, dass der OGH mit überproportional vielen Urteilen zur Rechtsschutzversicherung für eine ungeheure Dynamik sorgt und diese Judikate nicht immer leicht durchschaubar sind. Außerdem geht es mitunter um viele kleine Details, die zu beachten sind – nicht nur in der Zusammenstellung der Rechtsschutz-Bausteine eines Produkts, sondern z.B. auch in den Feinheiten der Risikobeschreibungen, in unterschiedlich formulierten Risikoausschlüssen usw.. Dies macht eine intensive und laufende Auseinandersetzung mit der Sparte Rechtsschutz unvermeidlich, wenn man als Berater up to date sein möchte und nicht in Haftungsfallen tappen will.
Die Serie „Rechtsschutzversicherung – Die Trilogie“ liefert in drei kompakten Einheiten wichtige Infos für die tägliche Beraterpraxis und stellt die aktuellen Entwicklungen der Judikatur anwendergerecht dar.
Teil 1 – „Von vorne weg …“
Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung – der erste Stolperstein ?
- Zeitlicher Geltungsbereich - Vorerstreckung & Nachdeckung in der Praxis.
Teil 2 – „Viele Löcher im (Rechtsschutz-)Käse ?“
Spezifische Obliegenheiten – von Schadenmeldung, Aufklärungsobliegenheit, Schadenminderungsobliegenheit & mehr;
- Risikoausschlüsse – aktuelle Themen & Judikatur.
Teil 3 – „Bausteine, Grenzziehungen & mehr“
- Erfolgsaussichtsprüfung – echt jetzt ?
- Deckungsbeschreibungen & -abgrenzungen – die Sache mit den Risiko-Bausteinen; Themenstellungen beim VR-Wechsel – Ist „neu“ tatsächlich immer besser“?
- Neueste Judikatur – der OGH lässt nicht locker …