„Die Herbeiführung des Versicherungsfalls schadet dem Versicherungsnehmer nur dann, wenn ihn an diesem Umstand ein Verschulden trifft. Der dafür notwendige Verschuldensgrad ist in den diversen Sparten der Versicherung unterschiedlich hoch. In dem Seminar werden die Bestimmungen des VersVG, die lediglich dispositiven Charakter haben, und abweichende Regelungen in den AVB behandelt. Dabei wird auch auf die Frage eingegangen, ob dem Versicherungsnehmer allenfalls das Verschulden anderer Personen zugerechnet werden kann. Die Regelungen über die Rettungspflicht des Versicherungsnehmers stehen in engem Zusammenhang mit jenen über die Herbeiführung des Versicherungsfalls und werden daher zum Abschluss dieses Seminars behandelt.“
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen