Kündigung und Konvertierung – Teil 2

Rechtsfragen der Beendigung und Abänderung von Versicherungsverträgen auf Basis der OGH-Judikatur für die Praxis

Das weite Feld der Kündigungen ist komplex. Viele Kündigungen verlaufen glatt, bei anderen hält der Versicherer dagegen. Auch Vertragskonvertierungen werfen in diesem Zusammenhang Fragen auf.

Die Veranstaltung deckt einen für die tägliche Arbeit als Makler und Maklerin in der Praxis besonders wichtigen Themenbereich ab. Sie erhalten – durchwegs auf Basis der einschlägigen OGH-Judikatur – umfassende, systematisch aufbereitete und speziell auch für Nichtjuristen verständliche, praxisbezogene Informationen. Das Seminar liefert darüber hinaus Unterstützung bei der Argumentation gegenüber dem Versicherer, der den Vertrag nicht freigeben will.

Teil II: Rechtsfragen zu praktisch besonders wichtigen Kündigungsrechten und zum Rücktritt gem § 5c VersVG

Ablaufkündigung

  • Warnhinweis durch Versicherer: In welchen Fällen, wann und wie?
  • Konsequenzen für Deckung/Prämie, wenn kein Hinweis auf Vertragsablauf durch Versicherer
  • OGH-Judikatur: Verlängerungsklausel korrekt? Und was, wenn nicht?

Kündigung § 8 Abs 3 VersVG

  • Wann Verbrauchergeschäft, wann nicht?
  • „Spezialfälle“: Nebenerwerbslandwirtschaft; Vereine usw
  • Verwertung von Immobilien Verbraucher- oder Unternehmergeschäft?
  • Kündigung bei Wohnungseigentum?
  • Kündigung bei „Vertrag auf Hausverwaltung“?
  • Fristen, Termine – insbesondere auch bei vorangegangener Vertragskonvertierung

Vertragskonvertierungen und Kündigung

  • Adaptierter Altvertrag oder neuer Vertrag – Abgrenzungsbeispiele aus der Judikatur
  • Rechtliche Konsequenzen der Abgrenzung, auch für die Kündigung

Schadensfallkündigung

  • Was ist „Schadensfall“?
  • Bedeutung der Versicherungsleistung für Schadensfallkündigung
  • Bagatellschadensklausel in AVB: Was ist zulässig?
  • Was heißt „Parität“?
  • Welche Sparten – wo Analogie, wo nicht, insbesondere Unfallversicherung
  • Unzulässige Vertragsklauseln – Gestaltungsspielraum des Versicherers

Besitzwechselkündigung

  • In welchen Fällen: Was ist Veräußerung nach VersVG?
  • Wann ist veräußert (Zeitpunkt)?
  • Kündigung ab wann, bis wann? Fristen? Nachweis?
  • Prämienzahlungspflicht, Dauerrabattrückzahlung bei Besitzwechselkündigung?
  • Wem steht die Leistung zu: Veräußerer oder Erwerber?
  • Besitzwechselkündigung bei Sonderfällen (Teilveräußerung; Kauf vom Bauträger; Unternehmensumgestaltungen, Unternehmensverkäufen; Einbringung in Gesellschaften, Gesellschafterwechsel …)?

Rücktrittsrecht VN gem § 5c VersVG idF 2022

  • Anwendungsbereich: Auch bei Makler?
  • OGH: Rücktrittsrecht (und Info-Pflicht Versicherer) nur bei Vertragsabschluss oder auch bei späteren Vertragsänderungen?
  • Ab wann läuft die Rücktrittsfrist?
  • Rücktritt auch vom Antrag möglich?
  • Gibt es bei § 5c einen Spätrücktritt?
  • Wie wirkt der Rücktritt: Immer Rückwirkung?

REFERENT*INNEN

DATUM & ZEIT

30.09.2026, 
09:00 – 12:30

IDD-Stunden

3,0 IDD Stunden

MODUL

Modul 1, Rechtskkompetenz und Berufsrecht

KOSTEN

€ 129,- (inkl. 20 % USt.)