Speziell in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stellt sich die Frage, wie weit der Versicherer der technischen Entwicklung und dem immer größer werdenden Anwendungsfeld von KI mit der Bereitstellung von Versicherungsschutz in gängigen Versicherungslösungen folgen muss.
Durch das Verstoßprinzip sind die „Fehler von gestern und heute die Schäden von morgen“.
Gibt es also Handlungsbedarf für die Versicherungswirtschaft – oder kann alles bleiben, wie es ist?
Ein Ausblick auf mögliche Szenarien.
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